Der Begriff “Bildungsurlaub” klingt verheißungsvoll: Eine Auszeit von der Arbeit, um neue Kompetenzen zu erwerben – und das ohne Gehaltsverlust. Bildungsurlaub im Ausland? Noch besser! Da kann man einfach ausspannen und nebenbei ein bisschen lernen! Doch wie funktioniert das Bildungsurlaub Gesetz und hat tatsächlich jeder Arbeitnehmer in Deutschland einen Anspruch darauf?
Bildungsurlaub ist ein gesetzlich verankerter Anspruch von Arbeitnehmern auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Ziel des Bildungsurlaub Gesetzt ist es, die berufliche und politische Weiterbildung zu fördern. Die Kursinhalte sind vielfältig und reichen von Sprachkursen und EDV-Schulungen über Workshops zur Stressbewältigung bis hin zu politischen Fortbildungskursen.
Kursteilnahme im Ausland ist auch möglich und hat sich als besonders beliebte Bildungsurlauboption herausgestellt. Sprachkurse wie jene die hier am Atlantic Centre of Education angeboten werden, bieten Teilnehmern nicht nur die Chance, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern sondern auch die Möglichkeit, in eine neue Kultur zu tauchen.
Für Arbeitgeber ist das Bildungsurlaub eine gesetzlich Grundlage und Struktur für die Weiterbildung der Angestellent. Da das Kurssortiment so weitreichend ist, können Vorgesetzte Veranstaltungen empfehlen, die sowohl die Arbeitsfähigkeiten erweitern wie auch den ganzen Betrieb auf ein höheres Niveau bringen.
Der Anspruch auf Bildungsurlaub wird von den jeweiligen Landesgesetzen geregelt. Ein budenseinheitliches Gesetz gibt es nicht. Die meisten Bundesländer haben entsprechende Gesetze erlassen. Als Arbeitnehmer ist es Ihre Aufgabe, sich über die in Ihrem Bundesland geltenden Gesetze zu informieren.
Die Mehrzahl der Bundesländer haben ein großzügiges Bildungsurlaub Gesetzt. Bloß Bayern und Sachsen haben zur Zeit keine derartige Regelung.
Die Bundesland-spezifischen Regelungen sind grundsätzlich ähnlich. Unterschiede bestehen jedoch. Hier ist eine Übersicht:
| Bundesland | Anspruch pro Jahr | Wartezeit | Besonderes |
| Baden-Württemberg | 5 Tage | 12 Monate | Anspruch für Auszubildende und dual Studierende: 5 Tage für die gesamte Ausbildungs-/Studienzeit, nur für politische Bildung und Ehrenamtsqualifizierung. |
| Berlin | 5 Tage | 6 Monate | |
| Brandenburg | 5 Tage | 6 Monate | Auch für ehrenamtlich Tätige. |
| Bremen | 5 Tage | Auch kulturelle Bildung möglich. | |
| Hamburg | 5 Tage | Nur berufliche oder politische Weiterbildung. Anerkannte Träger verpflichtend. | |
| Hessen | 5 Tage | Veranstaltungen müssen in Hessen anerkannt sein und seit 2024 zwingend gesellschaftspolitische Themen beinhalten (mind. 20%). Anspruch für Auszubildende nur für politische Bildung. | |
| Mecklenburg-Vorpommern | 5 Tage | 6 Monate | |
| Niedersachsen | 5 Tage | 6 Monate | |
| Nordrhein-Westfalen | 5 Tage | 6 Monate | Anspruch für Auszubildende: 5 Tage für die gesamte Ausbildungszeit, nur für politische Weiterbildung. |
| Rheinland-Pfalz | 5 Tage | 6 Monate | Anspruch für Auszubildende: 5 Tage pro Ausbildungsjahr, nur für politische Weiterbildung. Auch Online-Veranstaltungen möglich. |
| Saarland | 6 Tage | 12 Monate | Auch kulturelle Bildung möglich. |
| Sachsen-Anhalt | 5 Tage | 6 Monate | Auch Online-Bildung möglich, berufliche Themen im Fokus. |
| Schleswig-Holstein | 5 Tage | 6 Monate | Breites Themenspektrum. |
| Thüringen | 5 Tage | 6 Monate | Anspruch für Auszubildende: 3 Tage pro Jahr. |
Im Wesentlichen haben Arbeitnehmer und Auszubildende in den Bundesländern mit Bildungsurlaubs Gesetz einen jährlichen Anspruch. Die Bewillingung hat jedoch Vorbedingungen wie beispielsweise:
In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf fünf Arbeitstage Bildungsurlaub innerhalb eines Kalenderjahres. Andernfalls können auch zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren genommen werden. Teilzeitbeschäftigte haben einen anteiligen Anspruch.
Sie müssen Ihren Antrag auf Bildungsurlaub rechtzeitig beim Ihrem Arbeitgeber einreichen, am besten mehrere Wochen bevor die Veranstaltung beginnt. Fügen Sie Ihrem Antrag Informationen zur ausgewählten Veranstaltung bei um die Anerkennung als Bildungsurlaub zu beschleunigen.
Wie bereits erwähnt kann Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag auf Bildungsurlaub nur in seltenen Fällen ablehnen, beispielsweise wenn dringende betriebliche Belange entgegenstehen. Wenn Ihr Anspruch im laufenden Kalenderjahr bereits von anderen Mitarbeitern in einem Umfang geltend gemacht wurde und demzufolge der Betriebsablauf bereits erheblich beeinträchtigt ist, kann Ihr Gesuch abgelehnt werden.
Fazit: Der Bildungsurlaub ist nicht für jeden, aber für die meisten eine ausgezeichnete Chance.
Das Bildungsurlaub Gesetz bietet vielen Arbeitnehmern in Deutschland eine wertvolle Möglichkeit zur Weiterbildung und persönlichen Entfaltung. Auch wenn nicht jedes Bundesland eine entsprechende Regelung hat, profitieren Arbeitnehmer in den meisten Regionen von diesem Anspruch. Es lohnt sich, sich über die spezifischen Regelungen im eigenen Bundesland zu informieren und die Chance zur Weiterbildung zu nutzen!
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